Schadenanzeige Unfall

Versicherungsnehmer / Unser Kunde

 
 

Falls der Schadensfall polizeilich aufgenommen wurde benötigen wir auch die Daten der Polizei

 
 

 

Wichtige Hinweise!

  • Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer entsprechend unterrichten.
  • Die an Sie übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich zurückgesandt werden. Darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
  • Werden Ärzte vom Versicherer beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen.
  • Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  • Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist dieses innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Der Versicherer hat das Recht, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen beauftragten Arzt vornehmen zu lassen
  • Die Invalidität muss innerhalb einer Frist vom Schadenstag an geltend gemacht und festgestellt werden. Dieses muss unabhängig von der Schadensanzeige erfolgen. Je nach Vertrag beträgt diese Frist zwischen 12 und 15 Monate. Prüfen Sie diese Frist unbedingt
  • Leiten Sie bitte immer alle Unterlagen unverzüglich weiter
  • Wir haben die Unfallmeldung bei den uns bekannten Personenversicherungen abgegeben Sollten Ihnen noch weitere Personenverträge bekannt sein, so bitte ich um entsprechende Meldung.

Desweiteren empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

Prüfen Sie und melden Sie sofort weiter falls weiterer Versicherungsschutz besteht über (Dies wird nicht von uns geleistet!): o Mitgliedschaft in Verkehrsclubs, Vereinen, Kreditkarten und ähnliches o Arbeitgeberverträge wie z.B.: Direkt- oder Gruppenunfallversicherungen, Versorgungswerke · Prüfung und Sicherung von Haftungsansprüchen gegenüber einen eventuell schuldhaft handelnden Dritten.