E-Scooter … und was Sie dazu wissen sollten

Was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (meist mit Klappmechanismus, damit man wendig in der Stadt zwischen Scooter und Öffentlichem Nahverkehr wechseln kann).

Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Sie fahren nicht schneller als 20 km/h! Gefahren werden darf künftig übrigens auf Radwegen (u. ä.) und der Straße. Fußgängerwege bleiben erst einmal verboten. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht weder einen Führerschein noch besteht Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Das Bundesministerium hat diese FAQ-Seite zum Thema eingerichtet.

Achten Sie bei der Anschaffung wirklich genau darauf, dass ihre Scooter auch wirklich der Verordnung entsprechen und eine gültige Betriebserlaubnis haben. Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße!

Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebplakette geboten.

Wer versichert sowas?

Die Anzahl der Versicherer, bei denen Plaketten bezogen werden können, ist noch recht überschaubar. Im Moment versichern wir über die Bayerische . Andere Anbieter haben entweder noch kein Angebot in dieser Richtung oder sind noch in einer Art Testphase. Die Bayerische ruft für die Haftpflicht allein 21,80 Euro auf, soll auch die Teilkasko dazu, werden es 43,80 Euro.