Vorteile

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  • Alles in einem Vertrag
  • Umfangreiche Versicherungsleistungen
  • YachtAssistance bietet zahlreiche Service-Dienstleistungen
  • Künftige prämienfreie Leistungsverbesserungen durch Update-Garantie automatisch mitversichert
  • Besitzstandswahrungserklärung bietet Kunden mehr Sicherheit
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 Euro

 

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Versicherbare Wassersportfahrzeuge

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Zu Privat- und Sportzwecken genutzte Wassersportfahrzeuge
 

In der Wassersport-Kaskoversicherung:

  • Paddelboote, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchboote
  • Segeljollen, Segelboote, Segelyachten
  • Katamarane und Trimarane mit Kabine
  • Motorboote, Motoryachten, Jetskis
  • Beiboote und Bootstrailer

 

In der Wassersport-Haftpflichtversicherung

  • Schlauchboote mit Motor
  • Segeljollen, Segelboote, Segelyachten
  • Motorboote, Motoryachten, Jetskis
  • Katamarane und Trimarane mit Kabine
  • Beiboote
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Versicherungsort

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Bei der Helvetia Wassersport-Kasko- sowie der Helvetia Wassersport-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz:

  • innerhalb Europas auf allen Flüssen und Binnengewässern einschließlich Ostsee und Nordsee
    begrenzt durch die Linien Bergen-Wick und Land’s End-Ushant/Quessant
  • während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf - und Abtakeln oder während Reparatur, Inspektion, Überholung
  • während der Transporte mit geeigneten Transportmitteln

 

Individueller Versicherungsschutz zur Wahl:

  • Begrenzung auf ein namentlich genanntes Binnengewässer (bei Flüssen bis 50 km Radius um einen benannten Punkt)
  • innerhalb Europas auf allen Binnengewässern
  • Ausdehnung auf das Mittelmeer (ausgenommen Nordafrika- und Nahost-Staaten)
  • Ausdehnung auf Fahrten im Schwarzen Meer (Küstengewässer bis 12 Seemeilen, ausgenommen Küstengewässer der Ukraine, Russlands und Georgiens)
  • Ausdehnung auf Fahrten im Atlantik begrenzt auf südlich des 60. Breitengrades (Nord), nördlich des 25. Breitengrades (Nord) und östlich des 20. Längengrades (West)

 

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Vollkaskoversicherung (Allgefahrenschutz)

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Versicherte Gefahren


Versicherungsschutz besteht gegen alle Gefahren, insbesondere durch:

  • Unfall des Fahrzeugs, Strandung, Kentern, An-Grund-Geraten, Sinken
  • Brand und Explosion sowie höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag, Erdbeben
  • Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen
  • Brechen/Knicken von Masten/Spieren/Bäumen/stehendem/laufendem Gut und Reißen von Segeln
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus

 


Versicherungsumfang
 

Die Helvetia Wassersport-Kaskoversicherung leistet bis zur Höhe der individuell vereinbarten Versicherungssumme für das Wassersportfahrzeug sowie für persönliche Effekten. Bei Anordnung durch einen Staat oder die zuständige Behörde werden auch Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenereignis sogar bis 2 Mio. Euro je Versicherungsfall ersetzt.


Nach fünf schadenfreien Versicherungsjahren reduziert sich der vereinbarte Selbstbehalt für den ersten Versicherungsfall um 50 Prozent (ausgenommen bei Jetskis).


Nicht versichert sind:

  • Bargeld und Wertsachen sowie Gegenstände mit Liebhaberwert aller Arti
  • Lebens- und Genussmittel
  • Teilnahme an Motorbootrennen und damit verbundenen Übungsfahrten
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Totalschaden-Versicherung

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Sollten Sie lediglich Versicherungsschutz bei Totalverlust des ganzen Fahrzeuges einschließlich Maschinenanlage sowie der sonstigen zum Gebrauch notwendige Ausrüstungsgegenstände wünschen, empfehlen wir die Totalschaden-Versicherung.

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Vollkaskoversicherung und/oder Totalschaden-Versicherung

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Versicherungsumfang: Besonderheiten bei Jetskis

  • Abhandenkommen von Jetskis ist in der Zeit von 20:00 bis 08:00 Uhr versichert, wenn sie mindestens auf einem umfriedeten und verschlossenen Grundstück untergebracht waren. Während der Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Liegeplatz (auch im
    Winterlager) sind sie in einem ver- und abgeschlossenen Raum oder Gebäude unterzubringen.

  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bei Jetskis Schäden am Motor durch Wasserschlag, es sei denn als direkte Folge einer Kollision mit einem festen Gegenstand.

  • Bei Jetskis gilt ein genereller Mindestselbstbehalt von 500 Euro. Der Selbstbehalt verdoppelt sich bei Abhandenkommen, es sei denn, der Jetski war nachweislich in einem ver- und abgeschlossenen Raum oder Gebäude untergebracht.

  • Bei Totalschaden und auch wirtschaftlichem Totalschaden von versicherten Jetskis gilt: Der Versicherer leistet bei Totalverlust des Jetskis abzüglich real erzielbarer Restwerte den Neuwert bis zur Versicherungssumme, sofern der Jetski nicht älter als ein Jahr ist.



Schadenunabhängiger Vorausrabatt

Zu Beginn des Vertrages wird ein Rabatt von 40 Prozent der Prämie inklusive aller Zuschläge/Rabatte berechnet. Bei Eintritt eines Schadens wird der Rabatt ab nächster Hauptfälligkeit gestrichen.

Sofern der Vertrag fünf Jahre oder mehr schadenfrei verlaufen ist, wird die Streichung beim ersten Versicherungsfall ausgesetzt. Sind die nächsten beiden Versicherungsjahre danach schadenfrei, entsteht erneut der Anspruch auf den oben genannten Rabatt.

 

Nicht rabattberechtigt sind:

  • Paddelboote, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchboote ohne Motor, Jetskis
  • Totalschaden-Versicherung

 


YachtAssistance

In der Helvetia Wassersport-Kaskoversicherung enthalten ist bereits die YachtAssistance.
Die vielsprachige Service-Hotline sorgt rund um die Uhr dafür, dass Versicherungsnehmern schnell, unkompliziert und effizient geholfen wird. Hotline-Rufnummer im Schadenfall und bei medizinischen Notfällen: +49 (0) 69 1332-400.

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Wassersport-Haftpflichtversicherung

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Versicherungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie aller Mitarbeiter, z. B. des Schiffsführers (Kapitän), und der sonstigen zur Bedienung des Wasserfahrzeugs berechtigten Personen, wegen Schadenersatzansprüchen Dritter aus dem:

  • Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die zu privaten Zwecken und/oder zur gelegentlichen unentgeltlichen Vermietung verwendet werden
  • Ziehen von Wasserskiläufern oder Schirmdrachenfliegern, Tube-Insassen oder Wakeboardern
  • Mieten/Chartern von Wasserfahrzeugen zu privaten Zwecken (Skipper-Haftpflicht)
  • Forderungen aus öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme
  • Gebrauch von Beibooten bis 10 qm Segelfläche oder Motorantrieb bis 30 PS im Umkreis von 10 Seemeilen vom Mutterschiff entfernt

 

 

Versicherungsleistung

Der Versicherungsschutz der Helvetia Wassersport-Haftpflichtversicherung umfasst unter anderem

  • Optionale Versicherungssumme von 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach je Versicherungsjahr
  • Mietsachschäden an Bootssteganlagen/Einstellräumen bis 250.000 Euro je Versicherungsfall, 2-fach je Versicherungsjahr, Selbstbehalt 250 Euro
  • Gewässerschäden
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis 3 Mio. Euro je Versicherungsfall, 1-fach je Versicherungsjahr
  • Rechtsschutzdeckung zur Forderungsausfallversicherung
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Anfrage