Versicherungsumfang: Besonderheiten bei Jetskis
- Abhandenkommen von Jetskis ist in der Zeit von 20:00 bis 08:00 Uhr versichert, wenn sie mindestens auf einem umfriedeten und verschlossenen Grundstück untergebracht waren. Während der Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Liegeplatz (auch im
Winterlager) sind sie in einem ver- und abgeschlossenen Raum oder Gebäude unterzubringen.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bei Jetskis Schäden am Motor durch Wasserschlag, es sei denn als direkte Folge einer Kollision mit einem festen Gegenstand.
- Bei Jetskis gilt ein genereller Mindestselbstbehalt von 500 Euro. Der Selbstbehalt verdoppelt sich bei Abhandenkommen, es sei denn, der Jetski war nachweislich in einem ver- und abgeschlossenen Raum oder Gebäude untergebracht.
- Bei Totalschaden und auch wirtschaftlichem Totalschaden von versicherten Jetskis gilt: Der Versicherer leistet bei Totalverlust des Jetskis abzüglich real erzielbarer Restwerte den Neuwert bis zur Versicherungssumme, sofern der Jetski nicht älter als ein Jahr ist.
Schadenunabhängiger Vorausrabatt
Zu Beginn des Vertrages wird ein Rabatt von 40 Prozent der Prämie inklusive aller Zuschläge/Rabatte berechnet. Bei Eintritt eines Schadens wird der Rabatt ab nächster Hauptfälligkeit gestrichen.
Sofern der Vertrag fünf Jahre oder mehr schadenfrei verlaufen ist, wird die Streichung beim ersten Versicherungsfall ausgesetzt. Sind die nächsten beiden Versicherungsjahre danach schadenfrei, entsteht erneut der Anspruch auf den oben genannten Rabatt.
Nicht rabattberechtigt sind:
- Paddelboote, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchboote ohne Motor, Jetskis
- Totalschaden-Versicherung
YachtAssistance
In der Helvetia Wassersport-Kaskoversicherung enthalten ist bereits die YachtAssistance.
Die vielsprachige Service-Hotline sorgt rund um die Uhr dafür, dass Versicherungsnehmern schnell, unkompliziert und effizient geholfen wird. Hotline-Rufnummer im Schadenfall und bei medizinischen Notfällen: +49 (0) 69 1332-400.