Gehen Sie bitte immer davon aus, das Schadensfälle unverzüglich zu melden sind. Auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen versicherten Schadensfall handelt. 
 Generell gilt: Unser Büro gibt keine Leistungszusagen. Diese können grundsätzlich nur von dem Versicherer erstellt werden. 
 Unsere Aufgaben sind:
  - Sachgerechte Datenübermittlung 
- Kontrolle der Schadensregulierung 
- Führung des Schriftverkehres 
- Führung von Regulierungsgesprächen mit Gutachtern und Regulierern 
- Unterrichtung unseres Kunden über den jeweiligen Sachstand zu seinem Schaden
Folgende Punkte müssen beachtet, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird:
  - Die beschädigte Sache darf nicht weggeschmissen werden, ehe die Freigabe durch den Versicherer erfolgt ist.